Die wichtigsten Rechtsgrundlagen in der Tierzucht

 

  • Ab drei zuchtfähigen Hündinnen müssen sie ihren §11-Schein (mündliche und schriftliche Prüfung plus Begehung der Zuchtstätte durch Amtsveterinäre) bei ihrem zuständigen Veterinäramt machen. (Infos beim zuständigen Amt Ihres Landkreises.)
     
  • Sobald sie über einen Verein züchten haben sie ihre Zuchtstätte bei ihrem zuständigen Ordnungsamt zu melden (Vereinsunterlagen und Papiere der Hunde bitte mitnehmen).

 

  • Halten sie mindestens vier Hunde einer Rasse, können sie beim Ordnugsamt sogenannte Zwingersteuer beantragen (dann zahlen sie Zwingersteuer und nicht für jeden Hund Hundesteuer).

        Achtung:  Abweichende Handhabung möglich!

 

  • Erkundigen sie sich ob sie mit ihren Einnahmen aus der Zucht über dem jährlichen Steuerfreibetrag liegen (wenn Belege vorhanden sind, Futter, Tierarztkosten, Werbekosten, Anschaffungskosten von Hunden und Equipment vorher abziehen), denn dann müssen sie ein Gewerbe anmelden.

 


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